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Grundschulddarlehen

Ein Grundschulddarlehen ist ein Kredit, bei dem die Geldsumme durch eine Grundschuld an einem Grundstück oder einer Immobilie abgesichert wird. Diese Grundschuld wird im Grundbuch in der dritten Abteilung eingetragen. In der Regel sind Grundschulddarlehen zweckgebunden. Es muss angegeben und nachgewiesen werden für das Geld benötigt wird. In der Regel zeichnen sich Grundschulddarlehen durch besonders günstige Konditionen aus, weil das Risiko für den Darlehensgeber relativ gering ist. Denn er hat die Möglichkeit, bei Zahlungsunfähigkeit des Schuldners, seine Ansprüche aus dem Verkauf oder der Versteigerung des Objektes zu befriedigen. Normalerweise haben Grundschulddarlehen eine relativ lange Laufzeit. [Lexikon Stand: 31.03.2008]

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