Grundschuldzins
Grundschuldzinsen werden, ebenso wie die Grundschuld, im Grundbuch eingetragen. Sie haben nichts mit den Zinsen aus dem Darlehensvertrag zu tun. In der Regel versuchen die Kreditinstitute, die Grundschuldzinsen zusätzlich zur eigentlichen Grundschuld eintragen zu lassen, da sie im Falle einer Zahlungsunfähigkeit des Darlehensnehmers, auf deutlich mehr Geld aus der Veräußerung des Objektes Anspruch haben. Um mögliche Zinsschwankungen auszugleichen und möglichst alle Kosten im Falle einer Zahlungsunfähigkeit abzudecken, veranschlagen die Kreditinstitute oft einen Zinssatz zwischen 15% und 20%. Dadurch erreicht die Bank, dass sie auch bei einer eventuell nötigen Versteigerung noch kostendeckend oder wenigstens etwas gewinnbringend arbeiten kann. [Lexikon Stand: 31.03.2008]
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