Grundstückskaufvertrag
Der Grundstückskaufvertrag ist ein Dokument, in dem alle relevanten Vereinbarungen für den Eigentumsübergang eines Grundstückes im Interesse des Käufers und des Verkäufers geregelt und festgehalten werden. Nach § 311b BGB ist ein Grundstückskaufvertrag zwingend notariell zu beurkunden. Da grundsätzlich der Käufer die Notarkosten zu tragen hat, der auch das Recht, den Notar zu wählen. Allerdings muss der Notar als neutrale Person die Interessen beider Parteien wahren. Es ist zu beachten, dass der Käufer noch nicht bei der Bezahlung des gesamten Kaufpreises, sondern erst nach der Eintragung in das Grundbuch auch tatsächlich der neue Eigentümer ist. Da das in der Regel mehrere Wochen dauert, sollte sich der Käufer zur Sicherheit eine so genannte Auflassungsvormerkung in das Grundbuch eintragen lassen. [Lexikon Stand: 31.03.2008]
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