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Höchstbetragshypothek

Die Höchstbetragshypothek ist eine besondere Form der Sicherungshypothek. Sie ist eine dingliche Absicherung einer Forderung aus einem Darlehen und wird häufig auch als Maximalhypothek bezeichnet. Wie jede andere Grundschuld auch, muss die Höchstbetragshypothek im Grundbuch eingetragen werden. Ein Unterschied besteht lediglich darin, dass bei der Höchstbetragshypothek das belastete Grundstück maximal mit dem im Grundbuch eingetragenen Betrag haftet. In diesem Fall wird von einer begrenzten dinglichen Haftung gesprochen. Der im Grundbuch eingetragene Höchstbetrag enthält neben dem Darlehensbetrag auch alle weiteren Darlehenskosten, die beispielsweise Gebühren und Zinsen. Sind alle Forderungen aus dem Kredit vom Darlehensnehmer getilgt wurden, entsteht eine Eigentümergrundschuld. [Lexikon Stand: 31.03.2008]

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