Hypothek
Die Hypothek ist eines der drei Grundpfandrechte und dient hauptsächlich der Sicherung von Forderungen aus Darlehen. Sie muss ebenso wie die Rentenschuld und die Grundschuld in die Abteilung drei des Grundbuches eingetragen werden. Es gibt verschiedene Arten von Hypotheken. So kann man zwischen Brief-, Buch-, Sicherungs-, Höchstbetrags- und Gesamthypothek unterscheiden. Gesetzt den Fall, dass der Kreditnehmer seinen Rückzahlungsverpflichtungen aus einem Darlehensvertrag zum vereinbarten Zeitpunkt nicht mehr nachkommt, kann der Inhaber der Hypothek die Zwangsvollstreckung des Grundstückes erwirken, und somit die Befriedigung seiner Forderung aus dem Grundstücksverkauf verlangen. Im Gegensatz zur Grundschuld kann der Gläubiger aber nur den noch offenen Darlehensbetrag vollstrecken. Da eine Hypothek aber relativ unflexibel ist, wird heutzutage, vor allem bei der Absicherung einer Baufinanzierung, die Grundschuld gewählt. [Lexikon Stand: 31.03.2008]
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