Hypothekenkredit
Der Hypothekenkredit ist auch als Hypothekendarlehen bekannt. Er ist bezeichnend dafür, dass der Darlehensnehmer seinen Kredit mit einer Grundschuld absichert. Diese wird als dingliches Recht bezeichnet und muss in der dritten Abteilung des Grundbuches eingetragen werden. Vor allem bei der Absicherung von langfristigen Darlehen zur Baufinanzierung, bei der sich der Darlehensnehmer in der Regel eine relativ große Summe von einem Kreditinstitut zur Verfügung gestellt bekommt, wird der Hypothekenkredit gerne gewählt. Denn durch seine konstant bleibenden Raten und den oft langfristig festgelegten Zinssatz, ist die monatliche Belastung für den Kreditnehmer gut überschaubar und kalkulierbar. Durch die Eintragung der Grundschuld in das Grundbuch, hat aber der Darlehensgeber die Möglichkeit, eine Zwangsversteigerung der Immobilie zu veranlassen, wenn der Kreditnehmer seinen Verpflichtungen aus dem Darlehensvertrag nicht nachkommt. Des weiteren wird in den meisten Fällen vom Darlehensgeber eine Gebäudeversicherung verlangt, damit die Immobilie gegen diverse Schäden abgesichert ist. [Lexikon Stand: 31.03.2008]
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