Kaufvertrag
Als Kaufvertrag bezeichnet man eine schriftliche Vereinbarung, in der die Übertragung von Eigentum, gegen Zahlung eines Kaufpreises, vom Verkäufer zum Käufer beschrieben und geregelt wird. Bei Kaufverträgen, in denen es um Wohnimmobilien oder Grundstücke geht, muss dieser Vertrag von einem Notar beglaubigt werden, da ohne diese notarielle Beurkundung der Übergang des Eigentums nicht möglich ist. Der Notar dient dabei als unabhängige Instanz zum Schutz von Käufer und Verkäufer. Im Kaufvertrag muss die entsprechende Immobilie genau beschrieben werden. Dazu zählen die Lage, die Größe, die Art der Bebauung und die im Grundbuch eingetragenen Belastungen. Des weiteren gehören genaue Aussagen zum Kaufpreis und dessen Begleichung dazu. Es bleibt zu beachten, dass beim Kauf einer Immobilie nicht der Kaufvertrag, sondern erst der Eintrag des neuen Besitzers in das Grundbuch der Zeitpunkt des Eigentümerwechsels ist. [Lexikon Stand: 31.03.2008]
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