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KO-Darlehen

KO-Darlehen ist die Abkürzung für Kommunaldarlehen. Diese sind an Körperschaften oder Anstalten des öffentlichen Rechts gebunden. So können zum Beispiel Gemeinden oder Bund und Länder solche Kredite gewähren oder sich für diese verbürgen. Bei der Gewährung eines solchen Darlehens, spricht man von echten kommunalen Krediten. Wird jedoch nur für ein Darlehen gebürgt, bezeichnet man das als unechten Kommunalkredit. Für solche Darlehen müssen in der Regel keine Sicherheiten gestellt werden. Denn die Bonität der Schuldner ist normalerweise einwandfrei, da mit dem gesamten Vermögen, also dem Steueraufkommen, gehaftet wird. Im Gegensatz zu Darlehen von Kreditinstituten wird bei landesverbürgten Darlehen eine jährliche Verwaltungsgebühr fällig. [Lexikon Stand: 31.03.2008]

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