Kredit
Als Kredit, für die zeitliche Gebrauchsüberlassung von Geld oder Sachen bezeichnet, die in einem Vertrag zwischen dem Kreditgeber und dem Kreditnehmer festgehalten und geregelt werden. Dazu zählen beispielsweise Abzahlungskäufe, Wechsel, Warenkredite und Darlehensverträge. Der Kreditnehmer verpflichtet sich, das gelegene Geld oder die geliehenen Sachen in mehreren Teilen an dem Kreditgeber zurückzugeben. Zusätzlich dazu, verlangt der Kreditgeber in der Regel eine Gebühr, so dass der Kreditnehmer neben der Rückgewähr auch Zinsen zu zahlen hat. Die Höhe , die Tilgungsraten, die Zinsen, sowie die Fälligkeit des Kredites, werden von Fall Zufall individuell vereinbart. [Lexikon Stand: 31.03.2008]
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