Maklerprovision
Als Maklercourtage oder Maklerprovision wird ein Entgelt bezeichnet, dass ein Immobilienmakler für seine Leistungen bei der Vermittlung einer Immobilie oder eines Grundstückes erhält. Dieses richtet sich nach der Höhe des Kaufpreises beziehungsweise Mietpreises. Eigentümer, Hausverwalter, deren Ehepartner und Bürogemeinschaften mit gleicher Adresse dürfen keine Maklerprovision verlangen. Es gibt zwei Provisionsformen. Zum einen die Außen Provision, die als bestimmter Prozentsatz, zusätzlich zum Kaufpreis, nach außen offen ausgewiesen wird. Zum anderen gibt es die Form der Innen Provision, die nicht nach außen ausgewiesen und vom Auftraggeber des Maklers gezahlt wird. Beauftragt man einen Makler mit der Vermittlung einer Immobilie muss man mit ihm einen Maklervertrag abschließen. Die Rechte und Pflichten eines solchen Vertrages sind im bürgerlichen Gesetzbuch, sowie im Gesetz zur Regelung der Wohnungsvermittlung festgehalten. Laut § 625 BGB hat der Makler jedoch erst dann einen Anspruch auf seine Provision, wenn ein Kauf- beziehungsweise Mietvertrag zu Stande gekommen ist. [Lexikon Stand: 31.03.2008]
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