Marktwert
Der Marktwert, auch Verkehrswert genannt, wird im Baugesetzbuch im § 194 beschrieben. Er stellt den Preis einer Immobilie zu dem Zeitpunkt dar, auf den sich die Wertermittlung bezieht. Das Verfahren zur Ermittlung des Verkehrswertes ist abhängig von der Nutzung der Immobilie. Es gibt drei Verfahren den Marktwert zu ermitteln. Beim Vergleichswertverfahren werden die Kaufpreise von Grundstücken in der unmittelbaren Nachbarschaft herangezogen, wenn deren Wertigkeit der des zu bewertenden Grundstückes ähnlich ist. Es wird vorwiegend bei unbebauten Grundstücken angewendet. Beim Ertragswertverfahren wird der Wert der Immobilie aufgrund des zur erwartenden Ertrages ermittelt. Das sind in der Regel die Mieteinnahmen bei Renditeobjekten. Die dritte Möglichkeit ist das Sachwertverfahren, bei dem die Herstellungskosten im Vordergrund stehen. Dabei wird der Wert aller vorhandenen baulichen Anlagen getrennt vom Wert des Grundstückes ermittelt. Der übliche Anwendungsbereich sind vor allem Ein- und Zweifamilienhäuser. [Lexikon Stand: 31.03.2008]
Im Baufinanzierung Lexikon der insurance1 agency finden Sie Definitionen und Erläuterungen rund um das Thema Baufinanzierung. Über unseren Versicherungsvergleich und die dazugehörigen Begriffserklärungen gelangen Sie direkt zu den gewünschten Informationen und erhalten sogleich ein passendes Angebot.
