Mietkauf
Wie der Name schon sagt stellt der Mietkauf einen Mix aus kaufen und mieten dar. Er wird vor allem dann den interessierten Käufern angeboten, wenn deren ursprünglich angedachte Finanzierung nichts klappt. Die Funktionsweise des Mietkaufes ist ganz einfach. Anstatt den gesamten Kaufpreis zu bezahlen, wird dieser vom Verkäufer gestundet, der wiederum vom Käufer eine monatliche Miete erhält. Diese Miete besteht aus zwei Teilen. Der erste Teil dient zur Tilgung des Kaufpreises, und der zweite Teil enthält Zinsen für den gestundeten Kaufpreis. Im Mietkaufvertrag verpflichtet sich der Käufer im Gegenzug, die Immobilie zu einer bestimmten Zeit und zu einem festgelegten Preis zu kaufen. Dieser Mietkaufvortrag ist beurkundungspflichtig und daher durch einen Notar zu beglaubigen. [Lexikon Stand: 31.03.2008]
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