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Nebenkosten

Bei den Nebenkosten dort zwischen einmaligen und laufenden unterschieden. Einmalige Nebenkosten fallen vor allem beim Erwerb eines Grundstücks oder einer Immobilie an. Das wären zum Beispiel Maklergebühren, Notargebühren, Kosten für die Eintragung in das Grundbuch oder gegebenenfalls erforderliche Gebühren bei der Finanzierung der Immobilie. Zu den laufenden Nebenkosten zählen alle regelmäßig auftretenden Zahlungen. Das könnten beispielsweise Ausgaben für die Straßenreinigung, die Müllabfuhr, Gartenpflege, Versicherung, den Hauswart oder die Stromkosten für die Beleuchtung der Außenanlagen, des Treppenhauses oder des Kellers sein. Das reparieren von Lampen, Glühbirnen oder defekten Einbauten (z.B. Heizung) sowie die Anschaffung von Blumen und Pflanzen für die Grünanlagen zählen nicht zu den Nebenkosten. Diese Ausgaben zählen zu den Instandhaltungskosten und können nicht auf die Betriebskosten umgelegt werden. [Lexikon Stand: 31.03.2008]

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