Nichtabnahmeentschädigung
Nimmt man ein Darlehen auf, um ein Grundstück oder eine Immobilie zu kaufen, stellt der Darlehensgeber den im Darlehensvertrag vereinbarten Betrag in der Regel schnell zur Verfügung. Danach hatte er Kreditnehmer dann eine bestimmte Zeit, das Geld aus dem Darlehen der Bank abzunehmen. Tritt aus irgendeinem Grund der Fall ein, dass der Darlehensnehmer das Geld nicht mehr benötigt, muss er an den Darlehensgeber eine Nichtabnahmeentschädigung entrichten. Diese entspricht einer Art Schadensersatz für die Aufwendungen des Kreditinstituts, die zum Zweck der Geldmittelbeschaffung bereits angefallen sind. Die Höhe der Nichtabnahmeentschädigung wird ebenfalls im Darlehensvertrag festgelegt. Je nach Darlehensgeber ist das ein prozentualer Anteil von der Darlehenssumme oder ein pauschaler Wert. [Lexikon Stand: 31.03.2008]
Im Baufinanzierung Lexikon der insurance1 agency finden Sie Definitionen und Erläuterungen rund um das Thema Baufinanzierung. Über unseren Versicherungsvergleich und die dazugehörigen Begriffserklärungen gelangen Sie direkt zu den gewünschten Informationen und erhalten sogleich ein passendes Angebot.
