Nominalzins
Unter dem Nominalzins versteht man den Prozentsatz, mit dem der Nominalbetrag eines Darlehens tatsächlich verzinst wird. Er wird üblicherweise pro Jahr (p.a.) angegeben und muss im Kreditvertrag vereinbart sein. Allerdings ist er für den Darlehensnehmer keine, zum Vergleich von Angeboten, geeignete Angabe. Denn im Normalzins sind weder Bearbeitungs - noch Vermittlungsgebühren enthalten. Daher sind die Kreditinstitute durch die Preisabgabenverordnung gesetzlich dazu verpflichtet, zusätzlich den effektiven Jahreszins (Effektivzins) anzugeben. Dieser enthält die meisten Kosten des Darlehens und ist daher für einen objektiven Vergleich von Kreditangeboten besser geeignet. Trotzdem gibt es Kosten wie beispielsweise Kontoführungsgebühren, Teilauszahlungszuschläge und Schätzungenkosten für die Immobilie, die im Effektivzins nicht enthalten sind. [Lexikon Stand: 31.03.2008]
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