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Nutzfläche

Als Nutzfläche kann man die Anteile an der Grundfläche bezeichnen, die entsprechend der Zweckbestimmung zu benutzen, und in der Wohnfläche nicht enthalten sind. Dazu zählt beispielsweise der Keller, der Dachboden, der Heizungsraum, sowie Eingänge, Treppenhäuser, Aufzüge und Flure. Man unterscheidet nach der DIN 277, bestimmte Hauptnutzflächen und Nebennutzflächen. Bei Wohnungen darf die Nutzfläche nur anteilig zu der Wohnfläche addiert werden, da sie, besonders bei Mehrfamilienhäusern, meistens auch von anderen Mietern oder Eigentümern genutzt wird. Bei den Flächen, die zum Lagern, Verteilen oder für den Verkauf von Waren dienen, muss die gesamte vorhandene Fläche als Nutzfläche angegeben werden. [Lexikon Stand: 31.03.2008]

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