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Objekt

Nach § 34c GewO bezieht sich im Maklergeschäft der Objektbegriff auf Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte, Wohnräume und gewerbliche Räume, die Gegenstand des Vermittlungsgeschäftes sind. Bei der Baufinanzierung ist oft von Objekten die Rede, die als Sicherheit für das gewährte Darlehen eines Kreditinstitutes dienen sollen. In diesem Fall, ist der Begriff Objekt für Eigentumswohnungen, Häuser und Grundstücke bezeichnend. In diesem Fall muss aber nicht unbedingt das Objekt als Sicherheit dienen, für das der Kredit benötigt wird. Es besteht ebenso die Möglichkeit, ein anderes Haus oder Grundstück als Sicherheit zu beleihen. [Lexikon Stand: 31.03.2008]

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