PAngV
PAngV steht als Abkürzung für die Preisangabenverordnung, die es zum Schutz des Verbrauchers seit 1985 in Deutschland gibt. Diese soll dem Endverbraucher dazu dienen, durch sachlich richtige und vollständige Informationen, einen optimalen Vergleich von Preisen zu ermöglichen. So sind beispielsweise die Kreditinstitute bei der Baufinanzierung gesetzlich dazu verpflichtet, einen effektiven Jahreszinssatz anzugeben. Ebenso müssen alle relevanten Preise und Kosten aufgeführt und für den Verbraucher leicht zu erkennen sein. Die Preisangabenverordnung ist nur für Angebote von geschäftsmäßigen Anbietern gegenüber Endverbrauchern gültig. Der Begriff Endverbraucher steht hierbei, im Sinne des BGB, für den Privatkunden. Alle Geschäfte zwischen Unternehmen hat sie demzufolge keine Gültigkeit. [Lexikon Stand: 31.03.2008]
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