Pfandaustausch
Es besteht die Möglichkeit, dass ein Grundstück oder eine Immobilie verkauft werden, während das durch eine Grundschuld abgesicherte Darlehen noch nicht getilgt ist. Wird vom Darlehensnehmer eine neue Immobilie erwogen, kann er vom Darlehensgeber ausdrücklich einen Pfandaustausch verlangen. Da im Falle des Verkaufs die eigentlich gegebene Sicherheit entfällt, und der gesamte Darlehensrestbetrag fällig werden könnte. Allerdings ist es notwendig, dass der Darlehensnehmer dazu einige Voraussetzungen erfüllt. So darf durch diesen Pfandaustausch der Darlehensgeber keinerlei Nachteile haben. Das bedeutet, dass der Darlehensnehmer dem Kreditinstitut eine gleichwertige Sicherheit anbietet, und ein berechtigtes Interesse an der neuen Immobilie nachweisen muss. Des weiteren muss der Darlehensgeber alle anfallenden Kosten des Pfandaustausches tragen und der Darlehensgeber damit einverstanden sein. [Lexikon Stand: 31.03.2008]
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