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Rahmenzins

Zur Sicherung eines Baudarlehens verlangen viele Darlehensgeber die Eintragung einer Grundschuld in das Grundbuch. Um aber die jährlichen Nebenleistungen oder zusätzliche Kosten, die beispielsweise bei der Versteigerung der Immobilie oder des Grundstückes entstehen, abzusichern, wird der zusätzliche Rahmenzins zusammen mit der Grundschuld in das Grundbuch eingetragen. Der Rahmenzins ist nicht der Zinssatz, zwischen Darlehensnehmerdarlehensgeber im Kreditvertrag vereinbart wurde. Er ist in der Regel um einiges höher und kann bis zu 20% des Darlehens betragen. [Lexikon Stand: 31.03.2008]

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