Rangbescheinigung
Mit der Rangbescheinigung bestätigt der Notar gegenüber dem Kreditinstitut, die Möglichkeit der rangrichtigen Eintragung der Grundschuld in das Grundbuch. Der Notar haftet für diese Aussage. Da es vorkommen kann, dass die Eintragung einer Grundschuld durch das Grundbuchamt bis zu mehrere Wochen dauert, ein Darlehensnehmer aber eine schnelle Auszahlung seines Kredites benötigt, kann der Darlehensgeber aufgrund der Rangbescheinigung die vorzeitige Auszahlung des Kredites vornehmen. [Lexikon Stand: 31.03.2008]
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