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Reinertrag

Werden vom Rohertrag einer Immobilie alle anfallenden Bewirtschaftungskosten abgezogen, so erhält man den Reinertrag dieser Immobilie. Zum Rohertrag zählen alle Einnahmen, die durch Vermietung von Wohneinheiten, sowie aus der Nutzung von Grund und Boden entstehen. Zudem Bewirtschaftungskosten zählen unter anderem Betriebskosten, Verwaltungskosten, Instandhaltungskosten sowie das Mietausfallrisiko. Der nach dem Ertragswertverfahren berechnete Wert, dient als Grundlage für die Berechnung des maximalen Beleihungswertes. [Lexikon Stand: 31.03.2008]

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