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Rentenschuld

Die Rentenschuld ist eine Unterform der Grundschuld. Sie kann als Brief -, Inhaber - oder Briefgrundschuld begründet werden und ist für eine wiederkehrende Zahlung bezeichnend, die aus dem Grundstück zu leisten ist. Der Gläubiger hat zu festgelegten Terminen einen Anspruch auf die Zahlungen. Die Rentenschuld muss in die Abteilung drei des Grundbuches eingetragen werden und ist unkündbar. Dem Eigentümer des Grundstückes oder der Immobilie wird jedoch die Möglichkeit der Ablösung seiner Schuld eingeräumt. So kann der Schuldner, nach der Einhaltung der Kündigungsfrist, die Rentenschuld durch Zahlung einer Ablösesumme tilgen. Alle Regelungen zur Rentenschuld sind im BGB enthalten. [Lexikon Stand: 31.03.2008]

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