Restschuld
Die Restschuld ist bezeichnend für den Teil des Darlehens, der zu einem bestimmten Zeitpunkt noch nicht getilgt worden ist. Dieser Anteil des Kredites muss also noch von dem Darlehensnehmer an den Darlehensgeber zurückgezahlt werden. Anhand des Tilgungsplanes kann der Kreditnehmer jederzeit feststellen, wie hoch seine derzeitige Restschuld ist. Er spielt vor allem nach Ende der Zinsbindungsfrist eine entscheidende Rolle. Denn der Darlehensnehmer hat dadurch die Möglichkeit, die verschiedenen Angebote von Kreditinstituten zu vergleichen. Dort erscheint er gegebenenfalls die Möglichkeit eine Umschuldung vorzunehmen, bei der er die Restschuld aus dem bestehenden Darlehen mit einem günstigeren Kredit eines anderen Darlehensgebers tilgt. [Lexikon Stand: 31.03.2008]
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