Rückgewähransprüche
Als Rückgewähransprüche wird das Recht auf die Rückgabe der Grundschuld bezeichnet, das der Grundstückeigentümer gegenüber dem Grundschuldgläubiger hat. Dieses Recht wird normalerweise vertraglich vereinbart. Wurden alle Darlehen einer Baufinanzierung durch den Kreditnehmer vollständig getilgt, hat er Anspruch auf eine Übertragung, oder die Löschung der entsprechenden Grundschuld aus dem Grundbuch, mit der er seinen Kredit beim Darlehensgeber abgesichert hatte. Hat der Schuldner sein Grundstück oder seine Immobilie mit einer weiteren Grundschuld belastet, kann er sie an erster Stelle eingetragene Grundschuld in der Regel nicht löschen. Denn häufig lassen sich nachrangige Gläubiger die Rückgewähransprüche vom Gläubiger der ersten Rangstelle abtreten. [Lexikon Stand: 31.03.2008]
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