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Rücktritt vom Darlehensvertrag

Als Rücktritt vom Darlehensvertrag wird eine einseitige Erklärung des Darlehensgebers bezeichnet, die in direktem Bezug zu der Aufhebung eines noch nicht ausgezahlten Darlehensvertrages steht. Dieser Fall kann beispielsweise eintreten, wenn die Auszahlungsvoraussetzungen des Kredites während der Abnahmefrist plötzlich nicht mehr erfüllt werden. Dafür könnte beispielsweise der Verlust des Arbeitsplatzes oder ein schneller Wertverlust der Sicherheit als Gründe genannt werden. Zusätzlich hat der Darlehensgeber das Recht, eine Nichtabnahmeentschädigung vom Kreditnehmer zu fordern, um die Kosten zu decken, die ihm bereits entstanden sind. [Lexikon Stand: 31.03.2008]

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