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Schätzkosten

Soll für eine Baufinanzierung ein Darlehen aufgenommen werden, dass durch eine Grundschuld abgesichert wird, muss der Darlehensgeber den Wert des Grundstückes oder Gebäudes ermitteln, dass beliehen werden soll. Diese Bewertung, auch Schätzung genannt, wird in der Regel durch einen Gutachter oder Sachverständigen im Auftrag des Kreditinstitutes durchgeführt. Dadurch entstehen dem Kreditgeber Aufwendungen, die bereits bei Abschluss eines Darlehensvertrages vereinbart werden müssen, die er diese auf den Kreditnehmer umlegt. Diese Kosten werden beim effektiven Jahreszins nicht mit eingerechnet, da sie rein rechtlich gesehen in keinem direkten Zusammenhang mit dem Darlehen stehen und als zusätzliche Dienstleistung der Bank angesehen werden. Daher ist es notwendig das man den Schätzkosten schon während des Vergleiches von Angeboten seine Aufmerksamkeit schenkt. [Lexikon Stand: 31.03.2008]

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