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Schätzung

Soll für eine Baufinanzierung ein Darlehen aufgenommen werden, dass durch eine Grundschuld abgesichert wird, muss der Darlehensgeber den Wert des Grundstückes oder Gebäudes ermitteln, dass beliehen werden soll. Diese Bewertung, auch Schätzung genannt, wird in der Regel durch einen Gutachter oder Sachverständigen im Auftrag des Kreditinstitutes durchgeführt. Natürlich kann jeder Eigentümer oder Miteigentümer einer Immobilie oder eines Grundstückes eine Schätzung beantragen, auch wenn er diese nicht für ein Darlehen benötigt. Dazu wird lediglich ein formloser Antrag benötigt. Die Gebühren für eine Schätzung richten sich nach dem Wert der Immobilie. Bei der Wertermittlung wird das Alter des Gebäudes, Baumängel und Schäden, sowie die Größe und Lage des Grundstückes berücksichtigt. [Lexikon Stand: 31.03.2008]

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