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Schätzungsgebühren

Soll für eine Baufinanzierung ein Darlehen aufgenommen werden, dass durch eine Grundschuld abgesichert wird, muss der Darlehensgeber den Wert des Grundstückes oder Gebäudes ermitteln, dass beliehen werden soll. Diese Bewertung, auch Schätzung genannt, wird in der Regel durch einen Gutachter oder Sachverständigen im Auftrag des Kreditinstitutes durchgeführt. Dadurch entstehen dem Kreditgeber Aufwendungen, die bereits bei Abschluss eines Darlehensvertrages vereinbart werden müssen, die er diese auf den Kreditnehmer umlegt. Diese Kosten werden beim effektiven Jahreszins nicht mit eingerechnet, da sie rein rechtlich gesehen in keinem direkten Zusammenhang mit dem Darlehen stehen und als zusätzliche Dienstleistung der Bank angesehen werden. Daher ist es notwendig das man den Schätzkosten schon während des Vergleiches von Angeboten seine Aufmerksamkeit schenkt. Natürlich kann jeder Eigentümer oder Miteigentümer einer Immobilie oder eines Grundstückes eine Schätzung beantragen, auch wenn er diese nicht für ein Darlehen benötigt. Dazu wird lediglich ein formloser Antrag benötigt. Die Gebühren für eine Schätzung richten sich nach dem ermittelten Wert der Immobilie. [Lexikon Stand: 31.03.2008]

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