Schlichtungsstelle
Da Rechtsstreitigkeiten teuer und die Gerichte in der Regel überlastet sind, gibt es bei Meinungsverschiedenheiten eines Darlehensnehmers mit seinem Darlehensgeber die Möglichkeit, einen unabhängigen Schlichter einzuschalten. Der Bundesverband Deutscher Banken gibt beispielsweise den Kunden von privaten Geschäftsbanken die Möglichkeit, ihre Unstimmigkeiten durch Ombudsleute schlichten zu lassen. Die Volks - und Landesbanken, sowie die Sparkassen und Bausparkassen haben dafür eigene Schlichtungsstellen, deren Adressen man ebenfalls beim Bankenverband oder in den jeweiligen Geschäftsstellen erhalten kann. Im Falle eines Schlichtungsspruches, ist die beteiligte Bank an diesen auch gebunden, soweit der Gegenstand der Beschwerde einen Wert von 5.000 nicht überschreitet. Dem Bankkunden ist jedoch die Einleitung weiterer rechtlicher Schritte freigestellt, sollte er mit dem Schlichterspruch nicht zufrieden sein. [Lexikon Stand: 31.03.2008]
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