Schuldner
Als Schuldner wird eine Person oder eine Organisation bezeichnet die in einem Schuldverhältnis zu einem Gläubiger steht. Der Schuldner ist dazu verpflichtet, eine bestimmte Leistung zu erbringen. Das Schuldverhältnis wird durch den Abschluss eines Vertrages eingegangen und ist im Teil des Schuldrechts des Bürgerlichen Gesetzbuches geregelt. Dieser Vortrag kann sowohl schriftlich als auch mündlich geschlossen werden. Sofern keine andere Vereinbarung zwischen Gläubiger und Schuldner getroffen wurde, erlischt das Schuldverhältnis, wenn die geforderte Leistung durch den Schuldner erbracht worden ist. Sollte der Schuldner den erforderlichen Leistungen nicht nachkommen, ist der Gläubiger zum eintreiben seiner Forderungen berechtigt. [Lexikon Stand: 31.03.2008]
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