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Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung

Die Schufa ist ein Unternehmen, das geschäftsmäßig die personenbezogenen Daten von Menschen verarbeitet, um diese an bestimmte Unternehmen zu übermitteln. Die Verarbeitung solcher Daten ist in § 29 des Bundesdatenschutzgesetzes geregelt. Die Vertragspartner der Schufa sind vor allem Banken, Kreditinstitute, Versandhandelsunternehmen, Kreditkartengesellschaften oder Kaufhäuser. Also alles Unternehmen, die regelmäßig Darlehen gewähren. Die übermittelten Daten dienen zur Beurteilung der Bonität der Person, die einen Darlehensantrag gestellt hat. Im Gegenzug bekommt die Schufa von ihren Vertragspartnern eine entsprechend positive oder negative Rückmeldung über die Geschäftsbeziehungen mit ihren Privatkunden. Besteht der Wunsch einer Schufa - Selbstauskunft, ist das jederzeit gegen die Entrichtung einer Gebühr möglich. [Lexikon Stand: 31.03.2008]

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