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Sicherungshypothek

Bei der Sicherungshypothek handelt es sich um eine Unterform der Hypothek. Sie dient der Sicherung einer Geldforderung durch einen Grundbucheintrag. Im Gegensatz zu einer Hypothek, besteht jedoch der Unterschied, dass der Gläubiger trotz der Eintragung in das Grundbuch, Beweise für das Bestehen einer gesicherten Forderung erbringen muss. Es reicht also nicht aus, dass er sich auf die bestehende Eintragung beruft. Da die Sicherungshypothek nicht verkehrsfähig ist, ist sie für den Darlehensgeber kein geeignetes Mittel, um einen Kredit abzusichern. Ein weiterer Unterschied zur herkömmlichen Hypothek ist, dass nicht automatisch eine Eigentümergrundschuld entsteht, wenn die gesicherte Forderung aus der Sicherungshypothek erlischt, da sie durch die Rückzahlung des Darlehens getilgt wurde. [Lexikon Stand: 31.03.2008]

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