Sondertilgungspflicht
Als Sondertilgung versteht man eine zusätzliche Tilgungsleistung in Form einer Einmalzahlung. Diese wird außerhalb des geplanten Tilgungsrhythmus mithilfe von zusätzlich zur Verfügung stehenden Geldmitteln erbracht, und dient dazu die noch bestehende Restschuld des Darlehens zu verringern. Werden Sondertilgungen für einen bestimmten Termin, zwischen dem Darlehensgeber und dem Darlehensnehmer im Kreditvertrag vereinbart, so entsteht eine Sondertilgungspflicht. Der Kreditnehmer kann dann nicht mehr selbst wählen, ob er eine Sondertilgung vornehmen möchte, da er auf jeden Fall an seinen Darlehensvertrag gebunden ist. Daher sollte jeder Darlehensnehmer im Vorfeld abklären, ob es ihm auch wirklich möglich ist, die finanziellen Mittel für eine Sondertilgung aufzubringen, bevor die Pflicht dazu im Darlehensvertrag festgehalten wird. [Lexikon Stand: 31.03.2008]
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