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Sondertilgungsrecht

Das Sondertilgungsrecht stellt ein einseitiges Optionsrecht des Darlehensnehmers dar, durch das er zusätzliche Tilgungsleistung in Form einer Einmalzahlung. Diese wird außerhalb des geplanten Tilgungsrhythmus mithilfe von zusätzlich zur Verfügung stehenden Geldmitteln erbracht, und dient dazu die noch bestehende Restschuld des Darlehens zu verringern. Dadurch verkürzt sich natürlich auch die Laufzeit des Kredites. Das Sondertilgungsrecht muss zwischen Darlehensnehmer und Darlehensgeber im Kreditvertrag vereinbart werden. Im Gegensatz zu Sondertilgungspflicht hat der Darlehensnehmer die freie Wahl, ob er eine Sondertilgung vornehmen möchte oder nicht. Viele Kreditinstitute bieten die Option einer Sondertilgung zu bestimmten Terminen. Jedoch verlangen die meisten von ihnen, vor allem bei großen Sondertilgungsbeträgen, erhebliche Aufschläge. Daher sollte jeder Darlehensnehmer im Vorfeld abklären, ob er, vor allem während der Zeit der Zinsbindung, eine Sondertilgung vornehmen möchte oder kann. [Lexikon Stand: 31.03.2008]

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