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Steuerliche Förderung

Um ein eigenes Heim für eine breite Schicht der Bevölkerung erschwinglicher zu machen oder die Umweltfreundlichkeit und Energieeffizienz zu erhöhen, bieten sowohl Staat als auch Länder und Gemeinden Möglichkeiten zur Bauförderung an. Vor allem Familien mit einem sehr geringen Einkommen sollen damit unterstützt werden, da ihnen in der Regel weniger Eigenkapital zur Verfügung steht. So kann man steuerliche Vergünstigungen in Form von Abschreibungen, Aufwendungsdarlehen und Aufwendungszuschüsse, vermögenswirksame Leistungen, sowie Bürgschaften für Darlehen erhalten. Die wohl bekanntesten sind die Eigenheimzulage und die Arbeitnehmer-Sparzulage, die in Form von Zuschüssen ausgeschüttet, und nicht zurückgezahlt werden müssen. Außerdem werden Maßnahmen wie ökologisches Bauen, Sanieren oder Modernisieren, sowie die Nutzung umweltfreundlicher Energiegewinnung (Solarstrom/-wärme, Erdwärme) gefördert. Ebenfalls ist eine Bauförderung durch die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) in Form von zinsgünstigeren Krediten. Bei jeder Form der Bauförderung ist aber zu beachten, daß diese aber an fest definierte Grundvoraussetzungen (Einkommensgrenzen, Bauvorschriften) gebunden ist. [Lexikon Stand: 31.03.2008]

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