Start » Versicherungslexikon » Baufinanzierung Lexikon » Taxe

Taxe

Soll für eine Baufinanzierung ein Darlehen aufgenommen werden, dass durch eine Grundschuld abgesichert wird, muss der Darlehensgeber den Wert des Grundstückes oder Gebäudes ermitteln, dass beliehen werden soll. Diese Schätzung, wird auch Taxe genannt und in der Regel durch einen Gutachter oder vereidigten Sachverständigen im Auftrag des Kreditinstitutes durchgeführt. Ebenso ist die Taxe normalerweise der Wert, den eine Versicherung bei Eintritt des Versicherungsfalles an den Versicherungsnehmer zu zahlen hat. Natürlich kann jeder Eigentümer oder Miteigentümer einer Immobilie oder eines Grundstückes eine Schätzung beantragen, auch wenn er diese nicht für ein Darlehen benötigt. Dazu wird lediglich ein formloser Antrag benötigt. Die Gebühren für eine Schätzung richten sich nach dem Wert der Immobilie. Bei der Wertermittlung wird das Alter des Gebäudes, Baumängel und Schäden, sowie die Größe und Lage des Grundstückes berücksichtigt. [Lexikon Stand: 31.03.2008]

Im Baufinanzierung Lexikon der insurance1 agency finden Sie Definitionen und Erläuterungen rund um das Thema Baufinanzierung. Über unseren Versicherungsvergleich und die dazugehörigen Begriffserklärungen gelangen Sie direkt zu den gewünschten Informationen und erhalten sogleich ein passendes Angebot.

Wir vergleichen Versicherungen! www.insurance1.de