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Teilauszahlungszuschlag

Einen Teilauszahlungszuschlag oder auch Ratenzuschlag kann ein Darlehensgeber als Ausgleich für seinen Mehraufwand vom Kreditnehmer verlangen, wenn dieser sein Darlehen in mehreren Teilen ausgezahlt bekommen möchte. Das könnten zum Beispiel die Auszahlungen zu bestimmten Zeiten des Baufortschrittes sein, da der Darlehensnehmer nicht den gesamten Darlehensbetrag auf einmal benötigt. Die Höhe des Zuschlages ist je nach Kreditinstitut unterschiedlich und richtet sich nach der Anzahl der Teilauszahlungen. Man sollte daher versuchen, eventuell vorhandene Teilauszahlungsgebühren aus dem Darlehensvertrag zu streichen oder sich, wenn das nicht möglich ist, den gesamten Kreditbetrag auf einmal auszahlen zu lassen. Es gibt aber auch einige Kreditinstitute, bei denen dieser Service keine zusätzlichen Kosten nach sich zieht. [Lexikon Stand: 31.03.2008]

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