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Teilungserklärung

Möchte der Eigentümer einen oder mehrere Teile seiner Immobilie veräußern, muss er die Aufteilung in Miteigentumsanteile, gegenüber dem Grundbuchamt, mithilfe einer Erklärung anzeigen. Diese Teilungserklärung wird im Wohnungseigentumsgesetz geregelt und muss im Grundbuch eingetragen werden oder sein. Zusätzlich muss er einen Aufteilungsplan (Bauzeichnungen) einreichen, aus dem die neu entstandene Aufteilung der Immobilie (die Lage und Größe) zu ersehen ist. Des weiteren muss erkennbar sein, welche Anteile jeweils zum Gemeinschaftseigentum, zum Wohneigentum oder zum Sondereigentum gehören. Die zum Wohleigentum gehörenden Räume müssen alle mit der gleichen Nummer beschriftet werden. Außerdem muss der Teilungserklärung eine Abgeschlossenheitsbescheinigung der zuständigen Baubehörde beigelegt werden. Gegebenenfalls vorhandene Sondernutzungsrechte müssen ebenfalls Bestandteil der Teilungserklärung sein. [Lexikon Stand: 31.03.2008]

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