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Tilgungsdarlehen

Bei einem Tilgungsdarlehen hat der Kreditnehmer eine feste, meist monatlich zu zahlende, Tilgungsrate über einen festgelegten Zeitraum an den Kreditgeber zu zahlen. Die Laufzeit des Darlehens wird bei Vertragsabschluss festgelegt und durch die Anzahl der zu zahlenden Raten geteilt. So errechnet sich die Höhe der zu zahlenden Tilgungsraten aus dem gleichbleibenden Ratenbetrag, plus den Zinsen, für die noch bestehende Restschuld. Da sich die Restschuld im Laufe der Zeit immer mehr verringert, sinkt in der Regel auch die Höhe der zu zahlenden Tilgungsraten mit. Dieser, auch als Abzahlungsdarlehen Bezeichnete Kredit, wird von den meisten Darlehensnehmern für den Umbau oder Ausbau ihres Wohneigentumes benutzt und gilt daher als klassische Form den Wohnungsbaukredites. [Lexikon Stand: 31.03.2008]

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