Tilgungsersatz
Der Begriff Tilgungsersatz, auch Tilgungssurrogat genannt, wird gerne mit der Immobilienfinanzierung in Verbindung gebracht und bedeutet, dass für ein Darlehen eine Tilgungsaussetzung vereinbart wird. Bei dieser Tilgungsaussetzung zahlt der Darlehensnehmer während der gesamten Laufzeit des Kredites lediglich die Zinsen des Darlehens an den Darlehensgeber zurück. Es ist demzufolge keine Aussetzung der Vereinbarungsratenzahlung. Eine Tilgungsaussetzung ist selbstverständlich bei jeder Art von Darlehen möglich. Diese wird zwischen dem Kreditnehmer und dem Kreditinstitut vereinbart und im Darlehensvertrag festgehalten. Die eigentliche Summe des Darlehens wird dann am Ende der Laufzeit auf einen Schlag zurückgezahlt. Das könnte z.B. durch die Auszahlung eines Bausparvertrages oder einer Lebensversicherungsprämie möglich sein. Ein Fälligkeitsdarlehen ist in der Regel aber nur bei Immobilien sinnvoll, die vermietet werden sollen, und nicht der Eigennutzung dienen. Da bei diesen Immobilien die Zinsen auf die Fremdfinanzierung steuerlich absetzbar sind. [Lexikon Stand: 31.03.2008]
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