Tilgungsstreckung
Als Tilgungsstreckung wird die Verlängerung der Laufzeit eines Darlehens bezeichnet. Durch die Verlängerung der Laufzeit wird das Darlehen aber insgesamt teurer, da sich natürlich auch die Summe der zu zahlenden Zinsen erhöht. Das erfolgt entweder über die Gewährung eines zusätzlichen Darlehens oder durch die Reduzierung der Tilgungsrate. Besonders bei langfristigen Darlehen, die zusätzlich die Gewährung eines Disagios beinhalten, kann sie Tilgungsstreckung einen höheren Auszahlungssatz oder eine frühzeitige Vollauszahlung als Ziel haben. Wird das Disagio dann vom Darlehensgeber bei der Auszahlung des Kredites nicht einbehalten, wird es als ein Zusatzdarlehen (Streckungsdarlehen) bezeichnet. Eine andere Möglichkeit bietet die Stundung des Disagios. [Lexikon Stand: 31.03.2008]
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