Treuhandauftrag
Ein Treuhandauftrag ist immer dann von Bedeutung, wenn eine Sicherheit (z.B. Grundschuld) zur Absicherung eines Darlehens benutzt wird. Er wird üblicherweise bei der Kreditablösung, also der Rückführung des gesamten Kapitals an den Darlehensgeber, oder bei der Auszahlung eines Darlehens an den Kreditnehmer an einen Notar vergeben und auf einen Notaranderkonto eingezahlt. Der Notar darf dann erst nach der Erfüllung festgelegter Auflagen über das Geld verfügen. So darf er beispielsweise erst dann das Geld an den Kreditnehmer auszahlen, wenn alle Forderungen seitens der Bank erfüllt sind. Dasselbe gilt andersrum für den Fall einer Kreditablösung. Es muss allerdings nicht immer einen Darlehensgeber und ein Darlehensnehmer beteiligt sein. Ein Treuhandauftrag ist ebenso beim Kauf einer Immobilie möglich, wenn der Verkäufer erst dann das Geld vom Notar überwiesen bekommt, wenn der Käufer im Grundbuch als Eigentümer eingetragen ist. [Lexikon Stand: 31.03.2008]
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