Treuhandauszahlung
Als Treuhandauszahlungen werden Zahlungen an vertrauenswürdige Dritte bezeichnet. Diese Auszahlungen sind in der Regel mitbestimmten Auflagen verbunden. Erst wenn diese Auflagen erfüllt sind, darf der Treuhänder über das Geld verfügen. In den meisten Fällen wird eine Treuhandauszahlung an einen Notar, der einen entsprechenden Treuhandauftrag hat, getätigt und das Geld auf ein so genanntes Notaranderkonto überwiesen. Dieser darf dann beispielsweise erst dann das Geld an den Kreditnehmer auszahlen, wenn alle Forderungen seitens der Bank erfüllt sind. Dasselbe gilt andersrum für den Fall einer Kreditablösung. Es muss allerdings nicht immer einen Darlehensgeber und ein Darlehensnehmer beteiligt sein. Ein Treuhandauftrag ist ebenso beim Kauf einer Immobilie möglich, wenn der Verkäufer erst dann das Geld vom Notar überwiesen bekommt, wenn der Käufer im Grundbuch als Eigentümer eingetragen ist. [Lexikon Stand: 31.03.2008]
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