Start » Versicherungslexikon » Baufinanzierung Lexikon » Treuhandkonto

Treuhandkonto

Ein Treuhandkonto ist im Grunde genommen das gleiche wie ein Notaranderkonto und bezeichnet ein treuhänderisch verwaltetes und im Namen des Notars geführtes Konto. Es sind also Konten, auf denen Vermögenswerte verbucht werden, die nicht dem Kontoinhaber gehören. Andere Berufsgruppen, die solche Treuhandkonten führen, sind beispielsweise Insolvenzverwalter, Steuerberater oder Rechtsanwälte. Diese Konten unter keinen Umständen weder dem persönlichen Zweck des Kontoinhabers dienen, noch zu dessen Vermögen gerechnet werden. Vor allem beim Kauf eines Grundstücks oder einer Immobilie kann das Notaranderkonto eine Garantie für einen sicheren Geldtransfer vom Käufer zum Verkäufer und den sicheren Eigentumsübergang vom Verkäufer zu Käufer sein. Denn erst mit der Eintragung in das Grundbuch ist der Immobilienkäufer auch der eigentliche Besitzer. Dem Käufer wird im Gegenzug eine fristgerechte und ordentliche Bezahlung des Kaufpreises zugesichert. [Lexikon Stand: 31.03.2008]

Im Baufinanzierung Lexikon der insurance1 agency finden Sie Definitionen und Erläuterungen rund um das Thema Baufinanzierung. Über unseren Versicherungsvergleich und die dazugehörigen Begriffserklärungen gelangen Sie direkt zu den gewünschten Informationen und erhalten sogleich ein passendes Angebot.

Wir vergleichen Versicherungen! www.insurance1.de