Umgebauter Raum
Nach DIN 277 dient die Angabe des umbauten Raumes als Kennziffer für die Größe eines Hauses. Dieses Raummaß gibt an, wie groß das Volumen ist, welches von den Außenwänden und von der Kellersohle bis zu der Dachfläche eingeschlossen wird. Für den Fall, dass das Haus nicht unterkellert ist, wird ab der Geländeoberkante bis zu den Dachflächen gerechnet. Ist das Dachgeschoss jedoch nicht ausgebaut, wird es nicht mit eingerechnet. Besteht der Fall, dass die Grundrisse einzelner Geschosse voneinander abweichen, so müssen diese separat ermittelt werden. Desweiteren werden Bauteile, die nur eine gestalterische Wirkung haben, nicht berücksichtigt, solange sie die Grundfläche des Hauses nicht beeinflussen. Dazu zählen beispielsweise außen Treppen, Terrassen, Erker, sowie Balkone. Im Falle einer Baufinanzierung dient diese Zahl als Berechnungsgrundlage für den aktuellen Verkehrswert der Immobilie und bildet somit die Grundlage für die Ermittlung der Beleihungsgrenze. [Lexikon Stand: 31.03.2008]
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