Unbedenklichkeitsbescheinigung
Die Unbedenklichkeitsbescheinigung wird vom zuständigen Finanzamt ausgestellt, und dient als Bestätigung dafür, dass der Käufer eines Grundstückes beziehungsweise einer Immobilie die Grunderwerbsteuer gezahlt hat. Eigentlich ist die Zahlung der Grunderwerbsteuer keiner Voraussetzung zur Eintragung des neuen Eigentümers in das Grundbuch. Jedoch sind alle Grundbuchamt angehalten, die entsprechende Eintragung erst dann vorzunehmen, wenn ihnen eine Unbedenklichkeitsbescheinigung vorliegt. Der Käufer muss, außer der Bezahlung der Grunderwerbsteuer, keinen weiteren Beitrag zur Unbedenklichkeitsbescheinigung leisten, den der Notar ist laut § 18GrEStG dazu verpflichtet, den Kaufvertrag und eine Veräußerungsanzeige beim Finanzamt einzureichen. [Lexikon Stand: 31.03.2008]
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