Verbindlichkeiten bei Antragstellung
Als Verbindlichkeiten bei der Antragstellung eines Darlehens werden alle regelmäßigen Aufwendungen des Antragstellers bezeichnet, die zum Zeitpunkt des Kreditantrages bestehen. Zu den Aufwendungen kann man zum Beispiel monatliche Raten für ein bereits bestehendes Darlehen zählen. Diese Verbindlichkeiten indirekt in die Berechnung des Darlehens ein. Denn nur so ist für das Kreditinstitut ersichtlich, ob der Antragsteller ausreichend Bonität, für das von ihm beantragte Darlehen besitzt. Sollte der Antragsteller falsche oder ungenaue Angaben zu seinen Verbindlichkeiten machen, wird der Darlehensgeber den Kreditantrag in der Regel ablehnen, sobald er davon Kenntnis erwirbt. [Lexikon Stand: 31.03.2008]
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