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Verbraucherkreditgesetz

Das Verbraucherkreditgesetz ist ein nicht mehr gültiges Gesetz über die entgeltliche Kreditgewährung an einen Endverbraucher. Dieses Gesetz ist ursprünglich 1991 in Kraft getreten und wurde ab 1.1.2002 aufgehoben, als es in das Bürgerliche Gesetzbuch integriert wurde. Der wesentliche Inhalt des ehemaligen Verbraucherkreditgesetzes ist jetzt in den Paragraphen 491 bis 498 des BGB zu finden. Dort wird beispielsweise geregelt, das ein Darlehensvertrag grundsätzlich schriftlich geschlossen werden muss. Desweiteren wird festgelegt welche Angaben in einem Kreditvertrag vorhanden sein müssen. So muss nicht nur der Gesamtbetrag des Darlehens inklusive aller Zinsen und sonstiger Kosten ein Bestandteil sein, sondern auch die Höhe des effektiven Jahreszinses und das Widerrufsrecht. Außerdem muss in einem Darlehensvertrag auch die Art und Weise der Rückzahlung und alle zusätzlichen, mit dem Darlehen verbundenen Kosten aufgeführt werden. [Lexikon Stand: 31.03.2008]

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