Vermögensbildungsgesetz
Das Vermögensbildungsgesetz (VermBG) regelt die Zahlungen von vermögenswirksamen Leistungen durch den Arbeitgeber an den Arbeitnehmer. In diesem Gesetz sind also alle Maßnahmen und Möglichkeiten zur Förderung der Vermögensbildung von Arbeitnehmern, in Form der Arbeitnehmersparzulage, geregelt. Zusätzliche Förderungen vom Staat erhalten aber nur Arbeitnehmer, deren Einkommen eine gesetzlich festgelegte Höchstgrenze nicht überschreitet. Es wird regelmäßig an aktuelle Bedingungen angepasst. [Lexikon Stand: 31.03.2008]
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